Auszug aus der Satzung

 

 

 

Auszug § 1 - §3

 

SATZUNG der

 

Kulturbrücke Hamburg e. V.

 

In der Fassung vom: 27. Januar 2020

 

 

 

 

 

 

INHALT

 

 

 

§ 1 Name und Sitz

 

§ 2 Zweck des Vereins

 

§ 3 Aktivitäten / Mittelverwendung

 

 

 

§ 4 Mitgliedschaft

 

§ 5 Austritt der Mitglieder

 

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

 

§ 7 Streichung der Mitgliedschaft

 

§ 8 Mitgliedsbeiträge

 

§ 9 Aufnahmegebühr

 

§ 10 Organe

 

§ 11 Berufung der Mitgliederversammlung

 

§ 12 Vorstand

 

§ 13 Form der Berufung

 

§ 14 Beschlussfähigkeit

 

§ 15 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

 

§ 16 Beschlüsse

 

§ 17 Geschäftsführung

 

§ 18 Beirat

 

§ 19 Auflösung

 

§ 20 Vereinsvermögen

 

 

§ 1 Name und Sitz

 

(1) Der Verein führt den Namen: Kulturbrücke Hamburg

 

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg

 

(3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr

 

(4) Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen worden und führt den Zusatz „e. V.“.

 

§ 2 Zweck des Vereins

 

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts gemeinnützige Zwecke der Abgabenordnung §52 AO

 

(2) Zweck der Körperschaft sind die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Diese Zwecke werden insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Körperschaft die Kunst und Kultur, die Geschichte, die Sprache und das Bildungswesen, die Religion, die Sitten und Bräuche, die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten und die Art und Weise der Lebensgewohnheiten der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschlands und insbesondere Hamburgs in unterschiedlichen Workshops, Vorträgen und Veranstaltungen darstellt und die persönliche Begegnung durch die Organisation von Austauschprogrammen wie das Kinder- und Familienprojekt „Switch“ fördert und so für das Verständnis untereinander sowie für die Respektierung der bestehenden Unterschiedlichkeiten wirbt und dadurch einen Beitrag zum Frieden und zur Freundschaft zwischen den Völkern leistet.

 

Der Verein bietet außerdem Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung und Förderung von Kindern aus sozial schwachen Familien sowie für geflüchtete Kinder durch das Projekt „Switch Kids Art“.

 

(3) Ein zusätzlicher Zweck des Vereins stellt die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere durch zielgerichtete Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen von pädagogischen Projekten und Maßnahmen im schulischen sowie außerschulischen Bereich u. a. für Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien durch unsere „Switch“ Projekte dar.

 

(4) Ein weiterer Zweck des Vereins ist die Förderung und Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte auf allen Gebieten sowie die Vermittlung demokratischer Akzeptanz verschiedener Kulturen und des Gedankens der Völkerverständigung sowie die Aufklärung der Geflüchteten über die kulturellen und demokratischen Werte der Bundesrepublik Deutschland durch das Projekt „Switch Mind“.

 

§ 3 Aktivitäten / Mittelverwendung

 

a) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

b) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

c) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

(5) Der Ausschluss wird sofort mit Vorstandsentscheidung wirksam. War das Mitglied bei der Beschlussfassung nicht anwesend, ist ihm der Ausschluss durch den Vorstand unverzüglich eingeschrieben mitzuteilen. Dabei sollen die Gründe, die für den Ausschluss maßgebend waren, mitgeteilt werden.

 

Die gesamte Satzung stellen wir Ihnen auf Nachfrage gerne zur Verfügung!